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Zurückziehung eines Antrages stellt unwiderrufliche prozessuale Erklärung dar

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2009/22RPA (Index) 2009, 157 - 158 Heft 3 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung in einem Vergabeverfahren. Im Verfahren hatten die Auftraggeber dem Antragsteller keine Möglichkeit zur Verbesserung eingeräumt.

Rechtsgrundlagen: § 318 BVergG 2006; § 319 BVergG 2006

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