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Auftraggeber hätte Antragstellerin Möglichkeit zur Verbesserung einräumen müssen

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2009/21RPA (Index) 2009, 157 Heft 3 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung in einem Vergabeverfahren. Im Verfahren hatten die Auftraggeber dem Antragsteller keine Möglichkeit zur Verbesserung eingeräumt.

Rechtsgrundlagen: § 187 Abs 1 BVergG 2006; § 231 Abs 3 BVergG 2006

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