Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, wie Angebote zu behandeln sind, wenn Subunternehmer an der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt sind. Insbesondere ging es auf den Umfang von Vorarbeiten und die dadurch erlangte spezielle Kenntnis über die Ausschreibungsbedingungen ein und prüfte die Voraussetzungen für das sich daraus ergebende Ausscheiden des Angebots.

