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BVA: "Randbedingungen" der Antragstellerin stellen spekulative Preisgestaltung dar

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2009, 138 - 139 Heft 3 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Auslegung von im Begleitschreiben der Antragstellerin angebotenen Randbedingungen und prüfte, ob diese Wissenserklärungen oder Willenserklärungen darstellen.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG 2006; § 863 ABGB; § 870 ABGB; § 914 ABGB

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