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BVA: Angemietetes Lager als weitere Betriebsstätte

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2009, 144 - 145 Heft 3 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, in wieweit Vermieter als Subunternehmer genannt werden müssen und ob im Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine Anzeige gemäß § 46 Abs 2 GewO vorliegen muß. Weiters prüfte er, ob in diesem Zusammenhang eine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung des Vermieters auch auf den Mieter übertragbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 76 BVergG 2006; § 83 BVergG 2006; § 80 GewO; § 46 GewO

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