Zusammenfassung: Der Beitrag hat die Pauschalgebühr zum Inhalt, nämlich wer Empfänger der Pauschalgebühr ist sowie die bescheidmäßige Vorschreibung derselben. Ebenso behandelt werden die Fälle der irrtümlichen Entrichtung der Pauschalgebühr bzw. der nachträgliche Wegfall des Rechtstitels.
Rechtsgrundlagen: § 162 BVergG 2002; § 168 BVergG 2002; § 177 BVergG 2002; § 78 AVG

