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Kein Ausgleich des Informationsvorsprungs

VergaberechtJudikaturMichael Etlinger, Hubert ReisnerRPA (Index) 2008/51RPA (Index) 2008, 339 Heft 6 v. 1.12.2008

§ 21 Abs 3 BVergG 2002; § 98 Z 2 BVergG 2002

Es ist eine primäre Aufgabe des Auftraggebers gegenüber allen Bietern des Vergabeverfahrens einen Informationsvorsprung eines einzelnen Bieters auszugleichen, da ansonsten ein Ausscheidungsgrund vorliegt.

VwGH 2005/04/0082

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