Zusammenfassung: Der Beitrag hat den Zuständigkeitsbereich des BVA zum Thema. Es wird festgestellt, dass es nicht Aufgabe des BVA ist, Akte zu setzen, die in den Bereich des öffentlichen Auftraggebers fallen.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006; § 322 Abs 2 Z 1 BVergG 2006

