Zusammenfassung: Gegenstand des Verfahrens sind Zweifel an der Befangenheit und Unparteilichkeit des Senatsvorsitzenden.
Rechtsgrundlagen: § 296 BVergG 2006; § 7 AVG 1991
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Zusammenfassung: Gegenstand des Verfahrens sind Zweifel an der Befangenheit und Unparteilichkeit des Senatsvorsitzenden.
Rechtsgrundlagen: § 296 BVergG 2006; § 7 AVG 1991
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