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Die von einem spanischen Antragsteller gewählte Formulierung "Annullierung des Zuschlages" ist als ein Vergreifen im Ausdruck zu bewerten

VergaberechtJudikaturMichael Etlinger, Hubert ReisnerRPA (Index) 2008/45RPA (Index) 2008, 337 Heft 6 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Ergibt sich eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang, dass der Antragsteller die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung begehrte, so sind unkorrekte Formulierungen lediglich als ein Vergreifen im Ausdruck zu bewerten.

Rechtsgrundlagen: § 328 Abs 2 Z 1 BVergG 2006

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