Zusammenfassung: Der Beitrag befaßte sich mit der Auslegung des Art 24 der Richtlinie 93/37 und der dort angeführten Aufzählung von Gründen. Insbesondere ging man im Verfahren der Frage nach, ob die dort angeführten Gründe hinsichtlich des Ausschlusses von Bauunternehmen erschöpfend sind.
Rechtsgrundlagen: Art 24 RL 93/37/EG

