Zusammenfassung: Der UVS Burgenland beschäftigte sich mit dem Wesen des § 131 BVergG 2006. Insbesondere ging er auf die Mitteilung einer Zuschlagsentscheidung ein und prüfte, ob ein Hinweis auf eine beschlossene Vergabe noch eine Absage an die anderen Bieter dort angeführt sein kann.

