Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich im Verfahren mit der Anwendbarkeit des Vergaberechts und der Reichweite desselben. Insbesondere prüfte er, ob auch Veräußerungsgeschäfte des Staates unter das Vergaberecht fallen können.
Rechtsgrundlagen: § 1 BVergG 2006; § 24 BundesbahnG

