Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit der Frage der Nichtigerklärung einer Widerrufsentscheidung, da die hierfür notwendigen Gründe nach Ansicht der Beschwerdeführerin nicht vorgelgen sind.
Rechtsgrundlagen: § 278 BVergG 2006; § 320 Abs 1 BVergG 2006; § 325 Abs 1 BVergG 2006

