Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche Überschreitung der Zuschlagsfrist vorliegt. Welche Folgen ergeben sich daraus? Es werden Sachverhalt und Entscheidung dargestellt. Mit Anmerkungen von Hubert Reisner.
Rechtsgrundlagen: § 112 BVergG 2006; § 331 Abs 2 BVergG 2006

