Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen das Billigstbieterprinzip als Zuschlagssystem gewählt werden kann. Es werden Sachverhalt und Entscheidung dargestellt und von Katharina Hahnl und Jörg Zehetner kommentiert.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 3 BVergG 2006; Art 53 RL 2004/18/EG

