Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Zulässigkeit bedingter Prozesshandlungen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 AVG 1991
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Zulässigkeit bedingter Prozesshandlungen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 AVG 1991
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