Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welchen Bestimmungen unklare Angaben eines Bieters zu interpretieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 312 BVergG 2006; § 915 ABGB
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welchen Bestimmungen unklare Angaben eines Bieters zu interpretieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 312 BVergG 2006; § 915 ABGB
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