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Widerrufsentscheidung ist als vorläufige Wissenserklärung zu qualifizieren

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2008/33RPA (Index) 2008, 243 - 244 Heft 4 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, wie eine "nicht verbindliche Absichtserklärung" betreffend den Widerruf des Vergabeverfahrens aus rechtlicher Sicht zu beurteilen ist. Handelt es sich um eine vorläufige Wissenserklärung, die später zurückgenommen werden kann?

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 44 BVergG 2006

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