Art 49 EG; Art 3 RL 96/71/EG
Das Gericht setzte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinander, welche Möglichkeiten die Mitgliedstaaten nach der RL 96/71 haben, für den Fall, dass es kein System zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen oder Schiedssprüchen gibt.

