Zusammenfassung: Das Gericht setzte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinander, welche Voraussetzungen für den umfassenden Rechtsschutz, der vor dem Vertragsschluss gem Art 2 Abs 1 der Nachprüfungsrichtlinie sicherzustellen ist, vorliegen müssen.
Rechtsgrundlagen: Art 1 RL 89/665/EWG ; Art 2 RL 89/665/EWG

