Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage der Auslegung von Ausschreibungsunterlagen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 915 ABGB
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage der Auslegung von Ausschreibungsunterlagen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 915 ABGB
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