Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob ein nachträglich vorgelegtes Zertifikat, das zeitlich nach Angebotsöffnung datiert war, zur Ausscheidung des Angebots führt.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006
Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob ein nachträglich vorgelegtes Zertifikat, das zeitlich nach Angebotsöffnung datiert war, zur Ausscheidung des Angebots führt.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006
