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Erfolgsaussichten des Nachprüfungsbegehrens sind bei eindeutig geklärter Sach- und Rechtslage in die Interessenabwägung einzubeziehen

VergaberechtDr. Michael Etlinger, Mag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2008/9RPA (Index) 2008, 52 - 53 Heft 1 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob es mit verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechten in Einklang steht, Erfolgsaussichten des Nachprüfungsbegehrens bei eindeutig geklärter Sach- und Rechtslage in die Interessenabwägung für die Provisorialentscheidung einzubeziehen.

Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG 2006

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