Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob Diskrepanzen der Angaben des Auftraggebers zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen können.
Rechtsgrundlagen: § 318 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob Diskrepanzen der Angaben des Auftraggebers zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen können.
Rechtsgrundlagen: § 318 BVergG
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