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Undeutliche Angaben des Auftraggebers können nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen

VergaberechtRPA (Index) 2007/47RPA (Index) 2007, 303 Heft 6 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob Diskrepanzen der Angaben des Auftraggebers zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen können.

Rechtsgrundlagen: § 318 BVergG

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