Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob der Auftraggeber im gegenständlichen Fall verpflichtet gewesen wäre, eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 126 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob der Auftraggeber im gegenständlichen Fall verpflichtet gewesen wäre, eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 126 BVergG
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