LKR; RMRL
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob in der Bekanntmachung eines Auftrags dessen Gesamtumfang angegeben sein muss, und ob es Gemeinschaftsrecht zuwiderläuft, wenn in einem solchen Fall einem Bieter der Zugang zu einem Rechtsbehelf verwehrt wird. Der EuGH stellte in dieser Entscheidung Mindestanforderungen der LKR und RMRL klar.

