Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob einem Bieter, dessen Angebot auszuscheiden gewesen wäre, aber nicht ausgeschieden wurde, Antragslegitimation zukommt. Weiters ging es um die Frage der Auslegung eines Begleitschreibens zum Angebot. Wie ist ein Begleitschreiben grundsätzlich zu qualifizieren?
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 914 ABGB; § 915 ABGB

