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Judikatur - BVA: Absolut nichtige Zuschlagserteilung, wenn der Aufraggeber die Zuschlagsentscheidung einem ausgeschiedenen Bieter, der die Ausscheidensentscheidung noch anfechten kann, nicht mitgeteilt hat

VergaberechtAnm von Kristina HoferRPA (Index) 2007, 185 - 187 Heft 4 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Auch ein ausgeschiedener Bieter, der zur Anfechtung der Zuschlagsentscheidung noch legitimiert ist, ist als verbliebener Bieter zu qualifizieren, der über die Zuschlagsentscheidung in Kenntnis gesetzt werden muss. Eine Unterlassung dieser Mitteilung hat die absolute Nichtigkeit der Zuschlagserteilung zur Folge.

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