Zusammenfassung: Das BVA bejaht die Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung infolge Mitteilung eine r falschen Stillhaltefrist und daraus resultierender verspäteteter Geltendmachung eines Nachprüfungsantrags. Weiters legt es dar, dass der fehlende Nachweis des Versicherungsschutzes der Mitglieder einer Bietergemeinschaft einer Verbesserung zugänglich ist und führt aus, dass eine Verbesserung bei Sektorenaufträgen im Unterschwellenbereich auch durch Bekanntgabe eines neuen legitimierten Subunternehmers erfolgen kann.

