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Judikatur - VwGH: Unbedingter Verlust der Antragslegitimation bei Vorliegen eines Ausscheidensgrundes

VergaberechtAnm von Hubert ReisnerRPA (Index) 2007, 176 - 178 Heft 4 v. 1.9.2007

§ 163 Abs 1 BVergG 2002; § 98 Z 3 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002

Die Vergabekontrollbehörde muss infolge des amtswegigen Aufgreifens von Ausscheidensgründen im Nachprüfungsverfahren den Wegfall des Antragsrechts vorhalten und dem Antragsteller eine Stellungnahmemöglichkeit einräumen.

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