§ 97 Abs 2 BVergG; § 99 Abs 2 BVergG
Der VfgH behandelt die Frage, ob Önormen und standardisierte Leistungsbeschreibungen Bindungswirkung für öffentliche Auftraggeber entfalten und bestätigt resümierend die Verfassungskonformität der §§ 97 Abs 2 und 99 Abs 2 BVergG.

