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Unvollständige Angebotsprüfung: Keine Substitution durch das BVA

SteuerrechtMichael EtlingerRPA (Index) 2007, 119 - 121 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Argumentationslinie des BVA, das darlegt, dass das BVA zwar zur Nachprüfung von Auftraggeberentscheidungen, nicht aber zum Abschluss unvollständiger Angebotsprüfungen legitimiert sei und nicht als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers fungieren könne.

Rechtsgrundlagen: § 98 Z 12 BVergG 2006; § 122 BVergG 2006

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