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BVA: Keine Angebotsprüfung durch das Bundesvergabeamt anstelle des Auftraggebers

VergaberechtAnm von Kristina HoferRPA (Index) 2007, 136 - 139 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Das BVA ist zur Nachprüfung von Auftraggeberentscheidungen, nicht aber zum Abschluss unvollständiger Angebotsprüfungen legitimiert und kann nicht als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers fungieren.

Rechtsgrundlagen: § 122 BVergG 2006; § 312 BVergG 2006

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