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BVA: Ausscheiden verspätet eingelangter Angebote im Verhandlungsverfahren

VergaberechtAnm von Robert KeislerRPA (Index) 2007, 133 - 135 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die vom Auftraggeber gewährte Frist zur Angebotsoptimierung muss zwingend eingehalten werden, auch wenn sie nicht als Ausschlussfrist definiert wurde. Die Fristüberschreitung begründet einen Ausscheidensgrund; eine Fristverlängerung steht der gebotenen Gleichbehandlung aller Bieter entgegen.

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