Zusammenfassung: Bei fehlender Kausalität zwischen dem geltend gemachten und dem drohenden Schaden ist die Abweisung eines Provisorialantrags zu veranlassen.
Rechtsgrundlagen: § 328 Abs 1 BVergG 2006
Zusammenfassung: Bei fehlender Kausalität zwischen dem geltend gemachten und dem drohenden Schaden ist die Abweisung eines Provisorialantrags zu veranlassen.
Rechtsgrundlagen: § 328 Abs 1 BVergG 2006
