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Durchführung der Angebotsprüfung anstelle des Auftraggebers nicht Aufgabe des Vergabenachprüfungsverfahrens

VergaberechtRPA (Index) 2007/6RPA (Index) 2007, 96 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Die Funktion eines Vergabenachprüfungsverfahrens besteht nicht in der Durchführung einer Angebotsprüfung, sondern in der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auftraggeberentscheidungen und des Vorliegens allfälliger subjektiver Rechtsverletzungen.

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 VbgVNG

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