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UVS OÖ: Mangelhafte Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung Verlängert die Anfechtungsfrist

VergaberechtThomas SchweigerRPA (Index) 2007, 86 - 88 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Die fehlende oder unzureichende Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung hat die Verlängerung der Anfechtungsfrist zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 1Oö.VNPG; § 2 Oö.VNPG; § 3 Oö.VNPG; § 6 Abs 1 Oö.VNPG; § 6 Abs 2 Z 2 Oö.VNPG; § 12 Oö.VNPG; § 18 Oö.VNPG iVm Teil II Z3 der Anlage zum Oö. VNPG; § 100 Abs 2 BVergG 2002; § 273 Abs 1 BVergG 2006

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