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Zeitverlust aufgrund des Umstandes einer erfolglos gebliebenen und widerrufenen Ausschreibung

VergaberechtRPA (Index) 2007/8RPA (Index) 2007, 97 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Der durch die Erfolglosigkeit und den Widerruf einer Ausschreibung bedingte Zeitverlust steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen.

Rechtsgrundlagen: § 328 Abs 1 BVergG 2006

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