Zusammenfassung: Bei Unmöglichkeit der Zurechnung eines Nachprüfungs- und eines Provisorialantrags an eine Bietergemeinschaft ist eine Zurückweisung der Rechtsschutzanträge erforderlich.
Rechtsgrundlagen: 320 Abs 1 BVergG 2006; § 328 Abs 1 BVergG 2006

