Zusammenfassung: Die Information über die Angebotsausscheidung unterliegt der Anfechtbarkeit im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 3 Z 5 BVergG 2006; Art 1 Abs 1 RMRL
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Zusammenfassung: Die Information über die Angebotsausscheidung unterliegt der Anfechtbarkeit im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 3 Z 5 BVergG 2006; Art 1 Abs 1 RMRL
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