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BVA: Handels- oder Industrieunternehmen des Bundes auch bei Stilllegung operativer Tätigkeit kein öffentlicher Auftraggeber und Subventionstatbestand nur bei Bauauftrag im Oberschwellenbereich anwendbar II

VergaberechtOliver Walther; Raimund MadlRPA (Index) 2007, 25 - 32 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Löschung der Gewerbeberechtigung eines Handels- oder Industrierunternehmens des Bundes verleiht diesem nicht den Status eines öffentlichen Auftraggebers. Bei Nichtvorliegen eines mit dem ausgeschriebenen Dienstleistungsauftrag verbundenen Bauauftrags im Oberschwellenbereich liegt auch bei Selbstbindung an das BVergG 2006 keine Zuständigkeit des BVA vor. Eine Zusammenrechnung der einzelnen vergebenen Aufträge zur Abfallentsorgung ist unzulässig.

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