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BVA: Fehlende Eignung des nominierten Ansprechpartners als unbehebbarer Mangel

VergaberechtMichael EtlingerRPA (Index) 2007, 33 - 36 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der Austausch einer unqualifizierten Ansprechperson begründet einen unbehebbaren Mangel. Durch Ausschließung der Sanierung eines behebbaren Angebotsmangels verliert der Nachprüfungswerber sein Antragsrecht.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006; § 320 Abs 1 BVergG 2006; § 321 Abs 2 BVergG 2006; § 19 Abs 1 BVergG 2006

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