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Deutschland: Primärrechtsschutz nur im Oberschwellenbereich

VergaberechtHans GöllesRPA (Index) 2006, 285 - 290 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der Autor kommentiert eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in der dieser die Verfassungskonformität des differenzierten vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Unter- und im Oberschwellenbereich bestätigte und darlegte, dass die ausschließliche Zulässigkeit primärrechtlicher Nachprüfungsverfahren im Oberschwellenbereich mit dem Gleichheitssatz in Einklang stehe.

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