Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Neugestaltung der Anfechtungs- und Stillhaltefristen im BVergG 2006 zum Anlass, um sich mit dem Beginn, der Dauer und dem Ablauf der Dauer auseinander zu setzen und die noch bestehenden Regelungsdefizite aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang erläutert er auch, welche Konsequenzen die Verkürzung der Angebotsfrist iSd § 321 Abs 1 Z 2 BVergG für den Sektorenauftraggeber entfaltet und beschreibt die maßgeblichen Fristenregelungen für Teilnahmeanträge, Bekanntmachungen im zweistufigen Verfahren und Feststellungsanträge. Weiters behandelt er die Frage, ob Falschangaben bzgl des Ablaufs der Stillhaltefrist in der Zuschlagsentscheidung eine Prolongierung der Anfechtungsfrist bewirken. Erwägungen zur Rechtslage für Vergabeverfahren im Vollziehungsbereich der Länder runden den Beitrag schließlich ab.

