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BVA: " Bestbieterermittlung" nach Abschluss der Verhandlungen im Verhandlungsverfahren bei nachfolgender Finanzierung und Zuschlagsentscheidung keine gesondert anfechtbare Entscheidung

VergaberechtAnm von Franz Josef ArztmannRPA (Index) 2006, 295 - 297 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der Auftraggeber ist zur getrennten Bekanntgabe des Bestbieters und der Offenlegung der Zuschlagsentscheidung legitimiert. Der Rechtsschutz der Bieter wird dadurch nicht gemindert; eine Präklusion der Einwendungen kommt nicht in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 lit a sublit dd BVergG 2002

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