Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung durch den Auftraggeber. Der Autor beschreibt zur Darlegung des Rechtsproblems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2005. Untersucht wird die Notwendigkeit einer gleichzeitigen Mitteilung an alle Bieter, sowie die Folgen einer Unterlassung.

