Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, inwieweit die Ausschreibung im Verhandlungsverfahren noch geändert werden kann. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieser Rechtsfrage eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2006. Untersucht werden die Ausschreibungsbestimmungen, die Zuschlagskriterien und das Bestbieterprinzip.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 174 BVergG 2002

