Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht zwei aktuelle Themenbereiche des Vergaberechts, insbesondere in Hinblick auf einen Vergleich der Rechtslage von 2002 und 2006. Die Autoren erwähnen zur Darlegung der Thematik auch eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2006. Behandelt werden die Fristen im Nachprüfungsverfahren, vor allem jene für Anträge, der Unterschwellenbereich, sowie die einstweiligen Verfügungen. Bei letzteren geht es um die Befristung dieser, vor allem die neue Regelung des BVergG 2006.

