Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht das BVergG 2006, insbesondere die Regelungen hinsichtlich ÖNORMEN. Der Autor erörtert die Frage, ob Abweichungen von der ÖNORM nach dem neuen Bundesvergabegesetz sachlich gerechtfertigt sein müssen. Er geht auf Fragen der EU-Regelungen ein, auf das Sachlichkeitsgebot im Allgemeinen, sowie auf die Folgen einer Abweichung. Auch behandelt er die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Gesetzes.

